Andi83 hat geschrieben: Do 27. Jul 2023, 05:48
Hallo!
Weil du fragst, nano82…
Das Thema Auflastung würde mich auch interessieren. Gerne „nur“ auf 2790kg.
Das SK Handels GmbH Gutachten ist laut meinem TÜV Prüfer seit einiger/längerer Zeit nicht mehr akzeptabel und hilft mir nicht weiter.
Muss ich den Prüfer wechseln?
Alexander hat geschrieben: Do 27. Jul 2023, 09:45
Moin,
zum Thema Anhängelast.
Wichtig ist doch das tatsächliche Zuggesamtgewicht.
Da ist es doch unerheblich welches ZGG das Zugfahrzeug oder der Anhänger hat.
Also muß auch nicht die max. Anhängelast verringert werden. Außer das Leergewicht des Womo ist so hoch das Leergewicht Womo + ZGG Anhänger größer als das zulässige Zuggesamtgewicht ist.
Und was du noch vergessen hast, bei Womo oder LKW Steuer spart man mit 2795kg statt 2805kg eine Kfz-Steuerstufe.
Der D-Wert der Anhängekupplung beim Syncro reicht aber nur für ZGG 2680 bei 2500kg Anhängelast, da stolpern aber nicht alle Prüfer drüber.
Ich war vor kurzen da und hatte nach Auflasten gefragt.
Und ob es auch ohne das „teure@ Gutachten aus dem Netz geht.
Die haben ein Gutachten da.
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Andi83 hat geschrieben: Do 27. Jul 2023, 05:48
Hallo!
Weil du fragst, nano82…
Das Thema Auflastung würde mich auch interessieren. Gerne „nur“ auf 2790kg.
Das SK Handels GmbH Gutachten ist laut meinem TÜV Prüfer seit einiger/längerer Zeit nicht mehr akzeptabel und hilft mir nicht weiter.
Muss ich den Prüfer wechseln?
Ich war vor kurzen da und hatte nach Auflasten gefragt.
Und ob es auch ohne das „teure@ Gutachten aus dem Netz geht.
Die haben ein Gutachten da.
Ich würde das vielleicht nicht unbedingt öffentlich machen. Diejenigen die die teuren Gutachten erstellen lassen und die Gesamtkosten auf alle Kunden umschlagen reagieren da ziemlich sauer drauf (aus gutem Grund).
Hallo,
ich hänge mich mal an diesen Thread an - Auflastung.
Ich habe eine 16'' Zoll Doka mit MV-Motor und Westfalia AHK D-Wert 12,7 und 100 kg Stützlast. Wie ihr sicherlich wisst, sind es im Auslieferungszustand 2000 kg Anhängelast. Nun beim KÜS um eine Auflastung auf 2500 kg gebeten. Dazu das Tabellenwerk von Volkswagen "Erhöhung der Anhängelast" dabei gehabt. Der KÜS-Ing. machte mich dann aber leider darauf aufmerksam, dass gemäss VW-Tabellenwerk mein MV-Motor mit 70 KW bei der 2500 kg Auflastung nicht aufgeführt ist. Ja, es sind nur 57 und 82 KW-Benzinmotoren für 2500 kg Auflastung zugelassen. Erschließt sich mir fachlich nicht. Hat jemand dafür eine Erklärung ?
Wenn es so nicht geht, gibt es andere Wege, um die MV-Doka auf eingetragene 2500 kg Anhängezuglast zu bekommen. Dann vielleicht ohne das VW-Tabellenwerk und nur mit der Argumentation Syncro = Geländefahrzeug also 1,5 x zGG = 1,5 x 2500 = 3750 kg. Die AHK darf aber bei 100 kg Stützlast nur mit 2500 kg Anhängergewicht belastet werden, also 2500 kg Zuglast.
mein TÜV-Prüfer hat sich seinerzeit davon überzeugen lassen, dass es sich offenbar um einen Fehler bei der Erstellung des Gutachtentextes handelt und an dieser Stelle „70^3, 82“ stehen sollte.