Seite 2 von 3

Re: H-Kennzeichen AFN

Verfasst: Do 16. Mär 2017, 17:42
von sash0815
Hätt ich das nur eher gelesen, hätte ich meinen DEKRA Prüfer heute gefragt.
Hab grad die H-Abnahme für meinen DG bekommen.

Re: H-Kennzeichen AFN

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 06:37
von matzmann
Da wirst du 10 Prüfer fragen müssen und 15 Antworten bekommen 8-).
Falls es noch jemanden Interressiert, Winkler in Herne hat AFAIK 96 schon die ersten TDI's umgebaut.

Re: H-Kennzeichen AFN

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 11:11
von p40p40
Das Ist ein Thema das auch für mich in Frage kommt mein Bus ist 1988 der Motor ist aus 1998 also in den ersten 10 Jahren möglich gewesen .
Die ganze Diskussion bei H - Kennzeichen über den Motor finde ich überflüssig . Jeder redet von Feinstaub Fahrverbote u.s.w.
Du verbesserst das Abgasverhalten deines Autos und wirst dafür bestraft .
Ein Oldtimer ist für mich ein Oldtimer wenn er so aussieht . Wo ist da der Unterschied ob er mit Euro 0 oder Euro 3 oder mit E angetrieben wird für den Betrachter .
Sollte man mal Verkehrsminister Alexander Dobrindt fragen .
LG Markus

Re: H-Kennzeichen AFN

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 11:33
von Alexander
p40p40 hat geschrieben:Sollte man mal Verkehrsminister Alexander Dobrindt fragen .
Moin,
am besten sollte man gar nicht fragen und den Ball einfach flach halten.
Viele Fragen sorgen nur dafür das sich viele Leute (Politiker, Prüferorganisationen, ...) Gedanken dazu machen.
Und es wird ganz sicher eher eine Verschärfung als eine Lockerung der Gesetzeslage dabei heraus kommen.
Vielen sind alte Autos eher ein Dorn im Auge als eine Bereicherung.

Ein Tipp an alle die es aktuell betrifft:
Macht kein Faß auf, fahrt ggf. erst einmal zu einem anderen Prüfer oder wendet euch an eine Werkstatt die sich damit auskennt.

Re: H-Kennzeichen AFN

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 13:04
von 16Zollerwartungsland
Übrigens, habe ich direkt beim Dobrindt anfragen lassen. Die Gesetzeslage ist eindeutig, nur Originalmotoren sind zulässig für's H-Kennzeichen.

Re: H-Kennzeichen AFN

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 17:22
von matzmann
16Zollerwartungsland hat geschrieben:Übrigens, habe ich direkt beim Dobrindt anfragen lassen. Die Gesetzeslage ist eindeutig, nur Originalmotoren sind zulässig für's H-Kennzeichen.
Was beweist das er keine Ahnung hat.

Re: H-Kennzeichen AFN

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 17:28
von Ral 6030
Es gibt Regeln dazu (und der afn im t3 ist auf jeden fall möglich)
Es heißt Zeitgenössisches Tuning.
Also muss der Umbau in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung möglich gewesen sein und auch nachgewiesen werden,dass es jemand umgebaut hat.

Re: H-Kennzeichen AFN

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 18:25
von p40p40
Ral 6030 hat geschrieben:Es gibt Regeln dazu (und der afn im t3 ist auf jeden fall möglich)
Es heißt Zeitgenössisches Tuning.
Also muss der Umbau in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung möglich gewesen sein und auch nachgewiesen werden,dass es jemand umgebaut hat.
Also Bernd Jager 1999 . Ich brauch jemanden der es 1998 oder früher schon gemacht hat den gibt es sicher nur finden müssen wir ihn . Aber wo ist dann die Gerechtigkeit wenn z.b. Busse ab Bj 1990 dann H mit AFN bekämen da nachweislich schon gemacht und die anderen vor 1989 nicht .
Aber wie wir wissen ist die Welt verrückt und wird immer verrückter .
LG Markus

Re: H-Kennzeichen AFN

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 20:35
von 16Zollerwartungsland
Nein, es sind nur Motoren und Getriebe aus der Baureihe zulässig. Wenn Du einen Prüfer findest der Dir das trotzdem macht, gut für Dich.
Es gibt auch einen T1 mit Oettinger WBX-6 3.7, der mit H-Kennzeichen durch die Welt tuckert.

Re: H-Kennzeichen AFN

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 21:46
von Ral 6030
Der Umbauer Winkler wäre eventuell noch eine Idee.