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Selbstausbauer-Frischlinge?

Verfasst: Di 16. Jun 2026, 23:48
von Rolandderältere
Hallo,

da wurde ich doch gerade in einem anderen Forum auf eine, ab nächsten Monat wohl böse Neuerung für Selbstausbauer hingewiesen, die ihr Fahrzeug erstmals als "Wohnmobil" zulassen wollen:

https://www.t-online.de/mobilitaet/aktu ... -mehr.html

Dort heisst es:
"Die Europäische Union verschärft die Sicherheitsregeln für Reisemobile. Ab Juli 2026 müssen neu zugelassene Wohnmobile elektronische Helfer an Bord haben. Welche Systeme einziehen, richtet sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs.

Die neuen Vorgaben der EU-Fahrzeugsicherheitsverordnung (GSR II) treffen Reisemobile gestaffelt nach ihrer Masse, wie das Fachmagazin "Promobil" berichtet. Für neue Pkw gilt die Pflicht bereits seit Juli 2024. Bei Wohnmobilen greift sie in zwei Stufen: Für komplett neu entwickelte Prototypen gilt die Regelung seit Sommer 2024 – ab Juli 2026 erfasst sie alle Neuzulassungen."


Wen es betrifft, der möge hiermit informiert sein,
meint wieder aus Niederbayern grüßend
Rolandderältere

Re: Selbstausbauer-Frischlinge?

Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 07:26
von Alexander
Ich denke nicht, dass das auch für Fahrzeuge gilt, die bereits zugelassen sind und zum Wohnmobil umgebaut werden.

Re: Selbstausbauer-Frischlinge?

Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 21:49
von Martl
Wenn das Fahrzeug vorher noch nicht als Wohnmobil zugelassen war, könnte/wird der Text:"...ab Juli 2026 erfasst sie alle Neuzulassungen.", geltend gemacht werden. Da eine Umschreibung vom PKW/LKW zum Wohnmobil von der Zulassungsstelle als "Neuzulassung" gewertet werden kann und wohl auch wird.

Beste Grüße

Re: Selbstausbauer-Frischlinge?

Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 22:07
von Alexander
Eine "Neuzulassung" ist für mich das Datum der "Erstzulassung". Das wird wohl nicht geändert.
Ich denke es geht eher um solche Fälle wie:
Wir kaufen einen neuen Sprinter LKW, der noch nicht zugelassen ist. (Dieser braucht dann wohl andere "Helferlein")
Dieser wird dann zum Womo umgebaut und soll nun erstmalig zugelassen werden. Der muß dann die entsprechenden "Helferleins" haben, da ja die Erstzulassung als Womo gemacht wird.

Re: Selbstausbauer-Frischlinge?

Verfasst: Do 18. Jun 2026, 06:56
von 3t3
Moin,

der Autor weist explizit darauf hin: "Wer einen Kastenwagen ausbaut und diesen erst nach dem Stichtag offiziell als Wohnmobil anmeldet, erlebt eine böse Überraschung. Die Behörden werten das oft als Erstzulassung in einer neuen Fahrzeugklasse.". Ich fuerchte, es wird hier wie bei anderen Angelegenheiten eine individuelle Interpretation je nach Berufserfahrung und Standing des TUeV-Pruefers geben. Dass man bei einem Oldtimer nicht den Einbau von Assistenzsystemen des 21. Jahrhunderts fordern kann, wird gewiss nicht jedem einleuchten. Aber in einem LKW kann man auch ganz hervorragend wohnen...

Gruss, Axel

Re: Selbstausbauer-Frischlinge?

Verfasst: Mo 22. Jun 2026, 11:23
von Atlantik90
Da wird eine Sau durchs Dorf getrieben, die seit einigen Jahren bekannt ist (in Kraft seit 6. Juli 2022) und für eine EU-Typenzulassung gelten, sowie die Erstzulassung derartger Farzeuge.