Seite 1 von 3

Auflastung 2805kg

Verfasst: Do 6. Jul 2023, 15:23
von Tankdeckelhinten
Moin,
mein TÜV hätte gerne etwas schriftliches, um meine Doka aufzulasten.
In seinem System ist er nicht fündig geworden.
Hat jemand irgendein Dokument, was ich vorlegen könnte?
Ich strebe 2800kg an, gerne auch mehr
Beste Grüße

Re: Auflastung 2805kg

Verfasst: Do 6. Jul 2023, 17:57
von ulkel
Hallo,
es gibt Gutachten die man teuer bezahlen muss und welche der Tüv nach der Abnahmen einziehen soll. Z.b https://www.sk-handels-gmbh.de/shop/gut ... -t2-t3/505 Mehr per PN.

Grüße

Re: Auflastung 2805kg

Verfasst: Fr 7. Jul 2023, 06:42
von Tankdeckelhinten
Tausend dank,
Ja auf das Sk Gutachten wird es wohl hinauslaufen.
So hat mein Prüfer was in der Hand um vorab zu schauen ob die Auflastung in Verbindung mit meinen anderen Umbauten harmoniert.

👌

Re: Auflastung 2805kg

Verfasst: Di 25. Jul 2023, 22:46
von Nano82
Noch aktuell, die Frage ?

Re: Auflastung 2805kg

Verfasst: Do 27. Jul 2023, 05:48
von Andi83
Hallo!

Weil du fragst, nano82…
Das Thema Auflastung würde mich auch interessieren. Gerne „nur“ auf 2790kg.
Das SK Handels GmbH Gutachten ist laut meinem TÜV Prüfer seit einiger/längerer Zeit nicht mehr akzeptabel und hilft mir nicht weiter.
Muss ich den Prüfer wechseln? :gr

VG
Andi

Re: Auflastung 2805kg

Verfasst: Do 27. Jul 2023, 08:57
von ulkel
Hey,
mal einen anderen Prüfer fragen kann nicht schaden. Ansonsten frag doch mal bei SK, was du brauchst für dein Fahrzeug und wer Ihr Gutachten anerkennt. Den EURO 3 Kat von SK haben damals nur bayrische Prüfer eingetragen.

Grüße

Re: Auflastung 2805kg

Verfasst: Do 27. Jul 2023, 09:18
von Atlantik90
Nachdem eine Auflastung auf 2805 kg nichts mehr positives bringt außer erhöhter KFZ-Steuer beim Womo, würde ich nur auf 2795 kg auflasten, wenn unbedingt wegen der Zuladung erforderlich. Ansonsten gibt es mit 2805 kg nur Nachteile:
- Parken auf Gehsteig wo zulässig nur bis 2,8 t
- häufig noch Sperrschilder für Fahrzeuge über 2,8 t
- Verringerung der zulässigen Anhängelast gebremst um ggf. bis zu 600kg. Bei 2600 kg sind 200kg weniger zulässig, bei 2800 kg sind es 400 kg weniger und bei 2805 kg wegen der angefangenen nächsten 200kg dann ggf 600 kg. Da wird aber von vielen Prüfern nicht drauf geachtet.

Beim Syncro fängt das ganze halt erst bei über 2600 kg an und es sind dann max 400kg verringerung.

Re: Auflastung 2805kg

Verfasst: Do 27. Jul 2023, 09:45
von Alexander
Moin,
zum Thema Anhängelast.
Wichtig ist doch das tatsächliche Zuggesamtgewicht.
Da ist es doch unerheblich welches ZGG das Zugfahrzeug oder der Anhänger hat.
Also muß auch nicht die max. Anhängelast verringert werden. Außer das Leergewicht des Womo ist so hoch das Leergewicht Womo + ZGG Anhänger größer als das zulässige Zuggesamtgewicht ist.

Und was du noch vergessen hast, bei Womo oder LKW Steuer spart man mit 2795kg statt 2805kg eine Kfz-Steuerstufe.

Re: Auflastung 2805kg

Verfasst: Do 27. Jul 2023, 16:54
von Atlantik90
Das zulässige Zuggesamtgewicht bezieht sich auf das tatsächliche Gewicht des Zuges.
Und du darfst, den richtigen Führerschein vorausgesetzt, jeder Zeit einen nru teilbeladenen Anhänger ziehen, der ein höheres zulässiges Gesamtgewicht hat, aber im Ladezustand nicht die zulässige Anhängelast und dein Gespann nicht das zulässige Zuggesamtgewicht überschreitet.

Re: Auflastung 2805kg

Verfasst: Do 27. Jul 2023, 17:30
von Alexander
Sag ich doch.
Ist mir als Führerscheinbesitzer der Klassen 1, 2 und 3 auch klar.
Aber, was soll mir deine Aussage
Da wird aber von vielen Prüfern nicht drauf geachtet.
sagen?