jany hat geschrieben:gibt es ein aktenzeichen auf das man referenzieren könnte?
Moin Jan,
das Ganze lief bei mir unter der Kraftfahrzeugsteuernummer, für das Antwortschreiben zu meinem Widerspruch gab es eine eigene Nummer. Hier mal die Daten:
KFZ-Steuerbescheid vom 13.12.2018 - Änderung auf PKW Besteuerung
- Kraftfahrzeugsteuernummer: 2129/RD WD 247/4
Antwortschreiben vom 08.01.2019 zu meinem Einspruch vom 20.12.2018
- GZ: S 0623 B - B 0001 - RL 917/18
KFZ-Steuerbescheid vom 27.02.2019 - Änderung zurück auf LKW Besteuerung
- Kraftfahrzeugsteuernummer: 2129/RD WD 247/4
- im Text der Hinweis: "Der vorangegangene Bescheid wurde nach §12 Absatz 2 Nummer 4 Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert."
- und im Abschnitt
Sonstige Erläuterungen: "Der Halter hat das Fahrzeug am 06.02.2019 mit dem Ergebnis Besteuerung als "anderes Fahrzeug" beim Zollamt Rendsburg vorgeführt. Das Fahrzeug ist weiterhin ab dem 14.6.2018 der Gewichtsbesteuerung nach $9 Absatz 1 Nummer 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz zu unterwerfen. Mit diesem Steueränderungsbescheid wird Ihrem Einspruch vom 20.12.2018 in vollem Umfang abgeholfen. Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom 13.12.2018."
Viel Rauch um Nichts
