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Ausnahmegenehmigung LWR

Verfasst: Di 27. Dez 2016, 23:35
von Bernd68
Moin,

für meine Syncro vom Össi-Heer brauche ich eine Ausnahmegenehmigung für die fehlende LWR. Der TÜV hat mir das bei der Typisierung eingetragen, die Zulassungsstelle will von mir eine Bescheinigung von VW das eine Nachrüstung unwirtschaftlich ist; die Zulassungsstelle erteilt die Ausnahmegenehmigung.
Also VW Nutzfahrzeuge angeschrieben und statt der Bescheinigung bekam ich ein Schreiben das die das nicht machen ich soll zu einem VW-Nutzfahrzeugpartner gehen.
Ich bin da hin und doch tatsächlich auf einen sehr motivierten Mitarbeiter gestoßen der nach längerem suchen meinte das eine Nachrüstung möglich wäre, ein Bescheinigung könne er mir deshalb nicht ausstellen.
Die Teileliste wollte er mir noch nachreichen.... :-?

Wie habt ihr das gelöst? Ich würde es einfach bei einem anderen Händler probieren...
Sind die Bescheinigungen für das Fahrzeug ausgestellt, also mit Fahrgestellnummer oder allgemein für alle T3?

Gruß Bernd

Re: Ausnahmegenehmigung LWR

Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 02:05
von tosyncro
moin bernd,
so als überlegung...
vieleicht ist die nachrüstung sogar günstiger und stressfreier?
davon abgesehen, ich hab die auch verbaut und finde es garnicht schlecht...
gruss
thorsten

Re: Ausnahmegenehmigung LWR

Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 09:45
von Bernd68
Moin Thorsten,

darüber nachgedacht hab ich auch schon ....
Groß motiviert bin ich allerdings nicht - wann braucht man das mal?

Der Kabelbaum soll bei den späten T3 sogar vorgesehen sein - auch bei denen die nach Österreich gingen?

Gruß Bernd

Re: Ausnahmegenehmigung LWR

Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 11:12
von user326
Hallo zusammen,

mein Bus wurde ca. 1 Stunde vom Prüfer auf Herz und Nieren angeschaut. Es wurde alles hinterfragt, vom Fahrwerk bis zur Brennbarkeit der innenmaterialien. Die LWR war kein Thema. Vll hängt das mit der Womo Zulassung zusammen.

EZ 01.04.1992, Zulassung als SO.KFZ WOHNMOBIL am 05.06.2015.

Gruß Marcus

Re: Ausnahmegenehmigung LWR

Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 11:25
von Alexander
dasedl hat geschrieben: EZ 01.04.2016, Zulassung als SO.KFZ WOHNMOBIL am 05.06.2015.
Moin,
das Erstzulassungsdatum glaube ich dir nicht. :shock:

Re: Ausnahmegenehmigung LWR

Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 11:36
von user326
Ist geändert :-)

Re: Ausnahmegenehmigung LWR

Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 12:40
von Bernd68
Moin,

der TÜV-Prüfer hat da keine Thema draus gemacht. Er hat im Gutachten mit dem Hinweis VZO: §50 (8): o. Leuchtweitenreg. vermerkt und mir den TÜV bestätigt.

Die Zulassungsstelle ist der Punkt. Diese Ausnahme muss von denen genehmigt werden und dazu wollen sie die Bescheinigung von VW das eine Nachrüstung wirtschaftlich nicht möglich ist.

Gruß Bernd

Re: Ausnahmegenehmigung LWR

Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 15:29
von henry
Servus Bernd,
das hat der Tüv gesagt.
Wenn der das einträgt ist alles IO.
War bei mir auch kein Problem.
Fahre doch einfach mal zur Zulassungsstelle.
Wenn noch eine Kopie,
vom Fahrzeugbrief eingetragen braucht's kannst haben.
Die Nachrüstung rechnet sich nicht.

mfg.
Henry

Re: Ausnahmegenehmigung LWR

Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 17:59
von matzmann
Eigentlich ist das eine ganz normale Geschichte.
Geh mal zum Leiter der Zulassungstelle ob das deren Ernst ist.

Gruß aus Kiel

matze

Re: Ausnahmegenehmigung LWR

Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 18:07
von Bernd68
henry hat geschrieben:Fahre doch einfach mal zur Zulassungsstelle.

...war ich - und die wollten mir das Auto nicht zulassen trotz Eintragung vom TÜV. Daher die Frage nach der Bescheinigung vom VW...

Gab es überhaupt jemals von VW eine LWR bei den T3? Wie wurde das bei den LLE gemacht? Den Syncro gab es ja auch noch länger.

Gruß Bernd