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Re: Auflastung 2805kg

Verfasst: Mo 17. Jun 2024, 21:03
von Atlantik90
Dieser unterstellte "Fehler" zieht sich aber schlüssig durch viele Unterlagen unterschiedlichen Erstellungsdatums:
- z.B. Betriebsanleitung von 2/89 und 7/89 jeweils Seite 141
- Ratgeber Anhängerbetrieb Volkswagenfahrzeuge ab Modelljahr 1984 Ausgabe Januar 1991 mit "Technisches Merkblatt" Nr. 1 Ausgabe 10/91 Seite 8
- TÜV-Nord Teilegutachten-Nr.: 1871-1/02 vom 27.08.2002 Anhang 2 letzte Seite.

Re: Auflastung 2805kg

Verfasst: Mo 17. Jun 2024, 23:40
von matzmann
ludgerm hat geschrieben: Mo 17. Jun 2024, 19:19 Hallo Axel
danke für den Hinweis.
So stellt man sich einen pragmatischen Prüfer vor. Ist aber leider nicht der Standard bei TÜV KÜS DEKRA GTÜ.

Gruss
Ludger
Ich kann ja deinen Frust verstehen, aber ich würde dich bitten vorsichtig mit deinem Urteil über Prüfer zu sein, was früher mal ging ist heute oft nicht mehr möglich und der pragmatische kompetente Prüfer stellt sich sehr oft als eine Luftnummer heraus. Die KÜS versucht gerade eine 180 Grad Wendung in Richtung Qualität zu machen und ist damit an vielen Stellen überfordert. Woran es liegt das VW die 2500 nicht freigibt kann viele Gründe haben, Anfahrsteigfähig am Hang, Überhitzung des Kats im Anhängerwüstenbetrieb o.Ä. Problem: Keiner weis was der Grund ist. Die Lösung es trotzdem einfach einzutragen würde einem heutzutage die Qualitätssicherung um die Ohren hauen, die es nur gibt weil zuviele pragmatische Prüfer zuviel Unsinn gemacht haben.

Re: Auflastung 2805kg

Verfasst: Di 18. Jun 2024, 07:47
von 3t3
Atlantik90 hat geschrieben: Mo 17. Jun 2024, 21:03 Dieser unterstellte "Fehler" zieht sich aber schlüssig durch viele Unterlagen unterschiedlichen Erstellungsdatums:
- z.B. Betriebsanleitung von 2/89 und 7/89 jeweils Seite 141
- Ratgeber Anhängerbetrieb Volkswagenfahrzeuge ab Modelljahr 1984 Ausgabe Januar 1991 mit "Technisches Merkblatt" Nr. 1 Ausgabe 10/91 Seite 8
- TÜV-Nord Teilegutachten-Nr.: 1871-1/02 vom 27.08.2002 Anhang 2 letzte Seite.
Moin,

es geht uebrigens um das Teilegutachten 1871-1/02, welches selbstredend inhaltlich dem letztgenannten Gutachten entspricht und natuerlich abweichende Werte zu den vorgenannten Quellen enthaelt - das ist ja auch genau Zweck des Gutachtens. Wenn man sich dieses Gutachten bzw. die Tabelle in Anhang 2 ansieht, liegt es sehr, sehr nahe, dass es sich dort tatsaechlich um einen Schreibfehler handelt.

Abgesehen davon - und das ist mir ironischerweise erst eben aufgefallen - habe ich noch eine fahrzeugindividuelle Freigabe von VW fuer (m)einen Syncro-MV mit in jenem Gutachten unter DG, DJ angegebenen Werten und Bedigungen - was ebenfalls als Indiz fuer einen Schreibfehler im Gutachten gewertet werden koennte.

Gruss,
Axel

Re: Auflastung 2805kg

Verfasst: Di 18. Jun 2024, 12:46
von matzmann
Ich kann beim besten Willen kein Indiz für einen Schreibfehler im Anhang 2 erkennen.