Re: Ausnahmegenehmigung LWR
Verfasst: Do 29. Dez 2016, 18:32
Mein 87er hat auch keine LWR.
Den Schrieb hab ich, wer Interesse hat => PN mit emailadd. an mich, dann schick ich die rum.
*Edit: der Schrieb den ich habe sagt dass eingeführte Fahrzeuge nachgerüstet werden müssen, es aber eine Ausnahmeregelung gibt - genaueres bitte selber entnehmen*
Meinen TÜVer hat das genausowenig wie die fehlende Nebelschlussleuchte interessiert, auch umtragung von So.Kfz.Katastrophenschutz auf PKW.
Grüße
Marcus
Den Schrieb hab ich, wer Interesse hat => PN mit emailadd. an mich, dann schick ich die rum.
*Edit: der Schrieb den ich habe sagt dass eingeführte Fahrzeuge nachgerüstet werden müssen, es aber eine Ausnahmeregelung gibt - genaueres bitte selber entnehmen*
Meinen TÜVer hat das genausowenig wie die fehlende Nebelschlussleuchte interessiert, auch umtragung von So.Kfz.Katastrophenschutz auf PKW.
Grüße
Marcus
