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Re: Fahrradträger Anhängerkupplung

Verfasst: Mo 12. Jul 2021, 21:38
von zappatista
PMS hat geschrieben: Mo 12. Jul 2021, 21:13 Richtig...ich hatte auch nichts an Stützlast eingetragen, wollte aber beim 2WD auf 2t hochlasten und da ging der Weg nur über den Graukittel und Gutachten VW und dabei hat der XXXXX die Stützlast nachgetragen.
Also wenn nicht auf 2500t hochlasten möchtest würde ich es so lassen
OK. Also verstehe ich das richtig: Solange nichts im Schein steht, gilt, was hinten auf dem Blechschild (wie heißt das? Typenschild?) der AHK steht?
Das wäre ja gut.

ZG sind bei mir 2770kg, ich glaube da muss ich nicht mehr ran. Waren mal 2,8t, dann LKW Zulassung (vom Vorbesitzer) und als ich die Sitzplätze für den Nachwuchs brauchte wieder PKW und dann wurden es aus irgend welchen Gründen eben 2770kg.

Grüße und danke,
Christian

Edit: Zitat hat erst nicht gepasst.

Re: Fahrradträger Anhängerkupplung

Verfasst: Di 13. Jul 2021, 09:25
von PMS
zappatista hat geschrieben: Mo 12. Jul 2021, 21:38
PMS hat geschrieben: Mo 12. Jul 2021, 21:13 Richtig...ich hatte auch nichts an Stützlast eingetragen, wollte aber beim 2WD auf 2t hochlasten und da ging der Weg nur über den Graukittel und Gutachten VW und dabei hat der XXXXX die Stützlast nachgetragen.
Also wenn nicht auf 2500t hochlasten möchtest würde ich es so lassen
OK. Also verstehe ich das richtig: Solange nichts im Schein steht, gilt, was hinten auf dem Blechschild (wie heißt das? Typenschild?) der AHK steht?
Das wäre ja gut.

ZG sind bei mir 2770kg, ich glaube da muss ich nicht mehr ran. Waren mal 2,8t, dann LKW Zulassung (vom Vorbesitzer) und als ich die Sitzplätze für den Nachwuchs brauchte wieder PKW und dann wurden es aus irgend welchen Gründen eben 2770kg.

Grüße und danke,
Christian

Edit: Zitat hat erst nicht gepasst.
Hi Christian,

würde mal so sagen...Jein :mrgreen:
Aber wenn nichts im Schein zu lesen ist, wer soll es auf der Fahrt kontrollieren?
Das fällt , wenn überhaupt, bei der nächsten HU einem (über motivierten) Graukittel auf.
War zumindest bei mir so.
Besser keine "schlafende Hunde" wecken....

Aber zum ZG...einer meiner 2Wds hat da 2,81t eingetragen, darf aber nur 1400kg (gebremst) ziehen.
Das ist aber eine andere Geschichte....
Beim 2WD ist mit 2t Anhängerlast einfach Schluß und beim Syncro gehen halt 2,5t (mit der passenden AHK und Motortyp).
Aber lustig zu ziehen sind Ü2t eh nicht.

Ich nütze öfters die Stützlast wegen Mopedträger.

VG
Tom

Re: Fahrradträger Anhängerkupplung

Verfasst: Di 13. Jul 2021, 10:21
von Atlantik90
Dort ist das Meiste bezüglich Anhängelast und Stützlast für den T3 zusammengestellt: https://www.t3-pedia.de/index.php?title ... %C3%B6hung
Und nicht alles, was in der ABE steht, steht auch in den Fahrzeugpapieren (insbesondere den neuen Zulassungsbescheinigungen). Manches relevante findest du auch nur in der Bedienungsanleitung.