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Re: Ausnahmegenehmigung LWR
Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 18:21
von Alexander
Hallo Bernd.
LLE's haben eine LWR. Der Schalter ist links neben der Lenksäule.
Ich meine mich wage erinnern zu können das es Syncros gab die eine LWR eigentlich hätten haben müssen, aufgrund ihres Baujahrs, diese aber nicht hatten und dazu die passende Eintragung in den Papieren hatten. Quasi am Werk.
Man müßte jetzt mal schauen, wer einen Syncro der Baujahre 91/92 besitzt.
Ich habe keinen.
Re: Ausnahmegenehmigung LWR
Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 18:28
von henry
Servus Bernd,
fahre zu VW und lasse Dir ein Schreiben geben.
Das dieses Fahrzeug nicht umgerüstet, werden kann.
Weil es keine Umbauteile mehr gibt.
Mit Fahrgestellnummer usw.
Und alles ist Gut.
mfg.
Henry
Re: Ausnahmegenehmigung LWR
Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 19:09
von Bernd68
matzmann hat geschrieben:Eigentlich ist das eine ganz normale Geschichte.
Geh mal zum Leiter der Zulassungstelle ob das deren Ernst ist.
... die sind da ein bisschen eigen - hatte ich bei anderen Fahrzeugen auch schon.
Jetzt ist mein Problem eben das der VW Händler mir die Bescheinigung nicht ausstellen will weil er meint das könnte man nachrüsten.
Ich werde es einfach bei einem anderen Händler versuchen.
Danke für eure Antworten.
Gruß Bernd
Re: Ausnahmegenehmigung LWR
Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 19:25
von Alexander
Bernd68 hat geschrieben:Jetzt ist mein Problem eben das der VW Händler mir die Bescheinigung nicht ausstellen will weil er meint das könnte man nachrüsten.
Laß dir doch mal ein Angebot machen.
Soll er doch mal die Teile raussuchen, vielleicht wird er dann dabei etwas schlauer.
Der Stellmotor ist z.B. seit dem 01.01.2009 entfallen. (ob er die noch liegen hat?)
Den Schalter kann er noch bei Classic Parts bekommen.
Leitungssatz muß er dann natürlich selber bauen.
Vielleicht schreibt er ja dann doch lieber den Brief das er nicht nachrüsten kann.
Re: Ausnahmegenehmigung LWR
Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 19:27
von Bernd68
...jupp, genau so werde ich das machen.
Schaumer mal.
Gruß Bernd
Re: Ausnahmegenehmigung LWR
Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 21:00
von syncrodoka
Moin
Mein Syncro EZ 30.12.91 aus Schweden hat keine und wurde mit Ausnahmegenehmigung zugelassen.
Der Syncro Bj.92 von meinem Bruder hat LWR ab Werk.
Gruß Uwe
Re: Ausnahmegenehmigung LWR
Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 21:58
von T3TDSyncro
Meiner ist EZ 14.05.92, ich hab das Datenblatt von VW dem Ing. (NL-Leiter) mit den Ösipapieren vorgelegt. Von der LWR steht nirgends was und den Ing hat das auch nicht weiter interessiert.
Zur Not würde ich auch zu einem anderen Händler fahren.
Viel Erfolg.
Gruß,Uwe
Re: Ausnahmegenehmigung LWR
Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 23:41
von Leo
Aloha,
laut meinem Tüffel, der meine Holland Doka (91er syncro) geprüft hatte damals, gibt es eine allg. Ausnahmegenehmigung von VW (hatte er in seinem Computer), im Schein steht dazu jetzt: "M. ABE AUSN.GEN.AUSR.D.ABBLEND-LICHTBUEND.ENTSPR.NICHT RICHTL. 76/756/EWG I.D.FASSUNG 84/8/EWG"
Damit war das Thema LWR erledigt für TÜV und ZuLa.
Grüßle
Leo
Re: Ausnahmegenehmigung LWR
Verfasst: Do 29. Dez 2016, 01:16
von wepas
Hallo Bernd,
LWR ist seit 1.1.1990 Gesetz.
Alle danach für D (und für viele andere Länder) gebauten T3 hatten eine LWR
Siehe dazu Wikipedia.
Grüße
Werner
Re: Ausnahmegenehmigung LWR
Verfasst: Do 29. Dez 2016, 07:44
von matzmann
Nochmal, geh zum Leiter der Zulassung.
Die ersten T3s ab 90 hatten eine allgemeine Ausnahme, danach wurde die LWR eingeführt.