Z.B. in der Schweiz definitv ja. Einige sogar. Sperre hinten war eher selten, vorne praktisch inexistent. Lag vermutlich auch daran, dass 4x4 in der Regel ausreichte, um das Fahrzeug von der Kettenpflicht zu befreien.
FIN auslesen
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Re: FIN auslesen
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Re: FIN auslesen
Ihr dürft den Arbeitsfehler eines aaS/Prüfing. nicht als den Normalfall darstellen.
Im übrigen trifft dieser Mangel ggf. euch als Halter und/oder einen ev. deutschen Vorbesitzer als dem Importeur des Fahrzeugs, denn diejenigen Personen sind die eigentlich Verantwortlichen für die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen.
Im übrigen trifft dieser Mangel ggf. euch als Halter und/oder einen ev. deutschen Vorbesitzer als dem Importeur des Fahrzeugs, denn diejenigen Personen sind die eigentlich Verantwortlichen für die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen.
Ich wünsche allen gute und störungsfreie Fahrt mit dem T3-Syncro.
Joachim
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Re: FIN auslesen
Ich bringe das Fahrzeug zum §21, damit der AAS bestätigt, dass das Fahrzeug, so wie es dort hinkommt, für deutsche Straßen tauglich ist.Atlantik90 hat geschrieben: ↑Sa 4. Nov 2023, 11:54 Im übrigen trifft dieser Mangel ggf. euch als Halter und/oder einen ev. deutschen Vorbesitzer als dem Importeur des Fahrzeugs, denn diejenigen Personen sind die eigentlich Verantwortlichen für die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen.
Die Datenbestätigung von VWN wurde vorgelegt und mehr (außer den allgemeinen "vor Fahrtantritt-Prüfungen") kann ich da nicht machen.
Sprich, ich verlasse mich da voll und ganz auf den AAS. Muss ich ja auch.
Für eventuelle Fehler von ihm bin ich nicht verantwortlich.
Oder hast du da was Gegenteiliges mit Hand und Fuß im Ärmel?
Und ich habe das Fahrzeug auf eigener Achse vom Bernhard zu mir überführt.
Eve was here ;)
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93er 86C 2F QP G40
92er T3 Syncro HD EX-ÖBH
86er 32b Fronti KV "ABT"
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Re: FIN auslesen
Ein Fabrikschild (Bezeichnung nach StVZO §59) ist ein Muss. (Bei neueren Fahrzeugen EU-Regel)
Ein Fabrikschild ist eine vom Hersteller (oder vom verantwortlichen Importeur) angebrachte Kennzeichnung.
Und davon gibt es nur eine rechtmäßige Ausnahme in Bezug auf den Inhalt des Schildes für Fahrzeuge, die zwischen 8. Mai 1945 und 1. Januar 1961 im Saarland erstmals in Verkehr gekommene Fahrzeuge. Da muss nur der Hersteller drauf stehen. Siehe dazu StVZO § 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen in der Fassung vonm 29.09.1988 zu §59 Abs. 1 (Fabrikschilder)
Und dass es in Österreich zu Zeiten des T3 keine Fabrikschilder gab, liegt auch daran, dass die damals nicht Mitglied in der EU waren.
Und dann gibt es noch die Importfahrzeugrichtlinie, die im Dezember 1998 im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde:
Fabrikschild / Typschild | erforderlich | Anbringung vo. re. a. Rahmen
Dass ein aaS/Prüfer das übesieht ist sein Fehler. Die Verantwortung liegt aber beim Hersteller, Importeur oder/und Halter.
Und dann schau dir mal StVZO §69a Abs. 3 Nr. 26 an (Ordnungswidrigkeiten). https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... __69a.html
Das trifft dich als Halter und als Fahrer.
Und nach "Anlage VIIIa (§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2) zur StVZO: Durchführung der Hauptuntersuchung" ist nach Nummer 6.10 die Kontrolle des Fabrichildes Gegenstand der Hauptuntersuchung. Wenn es der Prüfer macht, gilt er in mancher Augen als pingelig und wenn er es nicht macht, dann macht er einen Fehler.
Ein Fabrikschild ist eine vom Hersteller (oder vom verantwortlichen Importeur) angebrachte Kennzeichnung.
Und davon gibt es nur eine rechtmäßige Ausnahme in Bezug auf den Inhalt des Schildes für Fahrzeuge, die zwischen 8. Mai 1945 und 1. Januar 1961 im Saarland erstmals in Verkehr gekommene Fahrzeuge. Da muss nur der Hersteller drauf stehen. Siehe dazu StVZO § 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen in der Fassung vonm 29.09.1988 zu §59 Abs. 1 (Fabrikschilder)
Und dass es in Österreich zu Zeiten des T3 keine Fabrikschilder gab, liegt auch daran, dass die damals nicht Mitglied in der EU waren.
Und dann gibt es noch die Importfahrzeugrichtlinie, die im Dezember 1998 im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde:
Fabrikschild / Typschild | erforderlich | Anbringung vo. re. a. Rahmen
Dass ein aaS/Prüfer das übesieht ist sein Fehler. Die Verantwortung liegt aber beim Hersteller, Importeur oder/und Halter.
Und dann schau dir mal StVZO §69a Abs. 3 Nr. 26 an (Ordnungswidrigkeiten). https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... __69a.html
Das trifft dich als Halter und als Fahrer.
Und nach "Anlage VIIIa (§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2) zur StVZO: Durchführung der Hauptuntersuchung" ist nach Nummer 6.10 die Kontrolle des Fabrichildes Gegenstand der Hauptuntersuchung. Wenn es der Prüfer macht, gilt er in mancher Augen als pingelig und wenn er es nicht macht, dann macht er einen Fehler.
Ich wünsche allen gute und störungsfreie Fahrt mit dem T3-Syncro.
Joachim
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