Das Datenblatt von VW sagt dazu aber auch nix. Dann hab ich wohl beim §21 Glück gehabt.

Moderator: Jumpy
Ich fahre Anfang Oktober das zweite Mal zur HU. Ist auch diesmal sicher oeM. Da braucht‘s keine Beziehungen dazu...
Am 4.4.91 wurde der 16" in Dt. Erstzulassung.Atlantik90 hat geschrieben: ↑Do 17. Sep 2020, 12:09Die elektrische Leuchtweitenregelung wurde im T3 von VW ab Dez. 1990 eingebaut (siehe dazu auch Schaltplan Nr.98 der originalen VW-Schaltpläne). Die generelle Ausnahme für Fahrzeuge mit bestehender ABE ohne Leuchtweitenregelung gefertigt im Jahr 1990 lief zum 1.1.1991 ab.
Nachdem Tom keine weiteren genauen Daten zum Fahrzeug angibt, ist das nur eine Diskussion im "luftleeren Raum".
Über gewisse Eigenheiten bezüglich Leuchtweitenregelung stolpern übrigens manche Prüfer auch in anderen Fällen, denn ein Fahrzeug mit z.B. Niveauregelung an der Hinterachse braucht auch keine und die damals meist üblichen Handverstellungen fehlte da eben früher. Ich habe da in der Vergangenheit eigene Erfahrungen mit einem 1993 BMW e30-Touring.
16_PMS hat geschrieben: ↑Fr 18. Sep 2020, 21:22Am 4.4.91 wurde der 16" in Dt. Erst Zugelassen.Atlantik90 hat geschrieben: ↑Do 17. Sep 2020, 12:09Die elektrische Leuchtweitenregelung wurde im T3 von VW ab Dez. 1990 eingebaut (siehe dazu auch Schaltplan Nr.98 der originalen VW-Schaltpläne). Die generelle Ausnahme für Fahrzeuge mit bestehender ABE ohne Leuchtweitenregelung gefertigt im Jahr 1990 lief zum 1.1.1991 ab.
Nachdem Tom keine weiteren genauen Daten zum Fahrzeug angibt, ist das nur eine Diskussion im "luftleeren Raum".
Über gewisse Eigenheiten bezüglich Leuchtweitenregelung stolpern übrigens manche Prüfer auch in anderen Fällen, denn ein Fahrzeug mit z.B. Niveauregelung an der Hinterachse braucht auch keine und die damals meist üblichen Handverstellungen fehlte da eben früher. Ich habe da in der Vergangenheit eigene Erfahrungen mit einem 1993 BMW e30-Touring.
Wann die Herstellung in Graz war weiß ich nicht,da ich noch nicht so tief in der Materie drin stecke.
Aber wenn nichts im Original Fahrzeugbrief von einer LWR vermerkt ist,dann ist es wohl Pflicht wie ich hier gelesen habe,oder habe ich das falsch verstanden?
Es ist wohl besser eine LWR zu haben als keine bei dem Bj.So sehe ich es.
Gruß
Tom