Das Datenblatt von VW sagt dazu aber auch nix. Dann hab ich wohl beim §21 Glück gehabt.
Leuchtweitenregulierung
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T3TDSyncro
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Re: Leuchtweitenregulierung
Mein Syncro ist Anfang Dezember 91 gebaut worden , hat keine LWR und auch keinen Text diesbezüglich.
Das Datenblatt von VW sagt dazu aber auch nix. Dann hab ich wohl beim §21 Glück gehabt.
Das Datenblatt von VW sagt dazu aber auch nix. Dann hab ich wohl beim §21 Glück gehabt.
Eve was here ;)
15er 5L 4x4 TDI
93er 86C 2F QP G40
92er T3 Syncro HD EX-ÖBH
86er 32b Fronti KV "ABT"

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Re: Leuchtweitenregulierung
Eher Pech, 21 spricht für einen Reimport, dann hätte es problemlos eine Ausnahme gegeben, wenn die LWR fehlt. So ist jetzt jede Hauptuntersuchung ein Glücksspiel. Hier geht es aber um Fahrzeuge mit Erstzulassung in Deutschland.
- Atlantik90
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Re: Leuchtweitenregulierung
Eve,
nachdem dein Syncro ein ex-Östereichisches Bundesheer ist, hast du die auch nicht, denn die Leuchtweitenregelung ist/war damals eine EU-Vorschrift und Österreich war damals noch nicht in der EU (Beitritt 1.1.1995). Bei deiner Zulassung in Deutschland hat das halt jemand übersehen und keine Ausnahmegenehmigung erstellt.
nachdem dein Syncro ein ex-Östereichisches Bundesheer ist, hast du die auch nicht, denn die Leuchtweitenregelung ist/war damals eine EU-Vorschrift und Österreich war damals noch nicht in der EU (Beitritt 1.1.1995). Bei deiner Zulassung in Deutschland hat das halt jemand übersehen und keine Ausnahmegenehmigung erstellt.
Ich wünsche allen gute und störungsfreie Fahrt mit dem T3-Syncro.
Joachim
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T3TDSyncro
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Re: Leuchtweitenregulierung
Ich fahre Anfang Oktober das zweite Mal zur HU. Ist auch diesmal sicher oeM. Da braucht‘s keine Beziehungen dazu...matzmann hat geschrieben: Do 17. Sep 2020, 21:46 Eher Pech, 21 spricht für einen Reimport, dann hätte es problemlos eine Ausnahme gegeben, wenn die LWR fehlt. So ist jetzt jede Hauptuntersuchung ein Glücksspiel. Hier geht es aber um Fahrzeuge mit Erstzulassung in Deutschland.
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user2559
Re: Leuchtweitenregulierung
Am 4.4.91 wurde der 16" in Dt. Erstzulassung.Atlantik90 hat geschrieben: Do 17. Sep 2020, 12:09 Die elektrische Leuchtweitenregelung wurde im T3 von VW ab Dez. 1990 eingebaut (siehe dazu auch Schaltplan Nr.98 der originalen VW-Schaltpläne). Die generelle Ausnahme für Fahrzeuge mit bestehender ABE ohne Leuchtweitenregelung gefertigt im Jahr 1990 lief zum 1.1.1991 ab.
Nachdem Tom keine weiteren genauen Daten zum Fahrzeug angibt, ist das nur eine Diskussion im "luftleeren Raum".
Über gewisse Eigenheiten bezüglich Leuchtweitenregelung stolpern übrigens manche Prüfer auch in anderen Fällen, denn ein Fahrzeug mit z.B. Niveauregelung an der Hinterachse braucht auch keine und die damals meist üblichen Handverstellungen fehlte da eben früher. Ich habe da in der Vergangenheit eigene Erfahrungen mit einem 1993 BMW e30-Touring.
Wann die Herstellung in Graz war weiß ich nicht,da ich noch nicht so tief in der Materie drin stecke.
Aber wenn nichts im Original Fahrzeugbrief von einer LWR vermerkt ist,dann ist es wohl Pflicht wie ich hier gelesen habe,oder habe ich das falsch verstanden?
Es ist wohl besser eine LWR zu haben als keine bei dem Bj.So sehe ich es.
Gruß
Tom
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user2559
Re: Leuchtweitenregulierung
16_PMS hat geschrieben: Fr 18. Sep 2020, 21:22Am 4.4.91 wurde der 16" in Dt. Erst Zugelassen.Atlantik90 hat geschrieben: Do 17. Sep 2020, 12:09 Die elektrische Leuchtweitenregelung wurde im T3 von VW ab Dez. 1990 eingebaut (siehe dazu auch Schaltplan Nr.98 der originalen VW-Schaltpläne). Die generelle Ausnahme für Fahrzeuge mit bestehender ABE ohne Leuchtweitenregelung gefertigt im Jahr 1990 lief zum 1.1.1991 ab.
Nachdem Tom keine weiteren genauen Daten zum Fahrzeug angibt, ist das nur eine Diskussion im "luftleeren Raum".
Über gewisse Eigenheiten bezüglich Leuchtweitenregelung stolpern übrigens manche Prüfer auch in anderen Fällen, denn ein Fahrzeug mit z.B. Niveauregelung an der Hinterachse braucht auch keine und die damals meist üblichen Handverstellungen fehlte da eben früher. Ich habe da in der Vergangenheit eigene Erfahrungen mit einem 1993 BMW e30-Touring.
Wann die Herstellung in Graz war weiß ich nicht,da ich noch nicht so tief in der Materie drin stecke.
Aber wenn nichts im Original Fahrzeugbrief von einer LWR vermerkt ist,dann ist es wohl Pflicht wie ich hier gelesen habe,oder habe ich das falsch verstanden?
Es ist wohl besser eine LWR zu haben als keine bei dem Bj.So sehe ich es.
Gruß
Tom
Re: Leuchtweitenregulierung
Hallo liebe Disku-Tanten,
ich frage mal hier, ehe ich ein neues Thema aufmache: Mein Syncro 89 möchte ich mit einer LWR nachrüsten. Vorhanden sind die Doppelscheinwerfer mit den Motoren auf den inneren Blechrahmen. Der Einstelldrehschalter ist auch vorhanden. Was mir fehlt sind Infos zu den Steckern/Kabelbaum. Wie ist die Bezeichnung der nötigen Stecker und wer kann die liefern? Gibt es z.B. von JST solche? Und wo und wie ist die Verbindung zur ZE? Oder liegt der Kabelbaum schon im Fahrzeug (wie die für den Allrad Zuschaltung ja auch schon vorhanden ist).
Und wenn jemand davon etwas noch liegen hat und verkaufen möchte wäre ich nicht abgeneigt.
Gruß
Jürgen
ich frage mal hier, ehe ich ein neues Thema aufmache: Mein Syncro 89 möchte ich mit einer LWR nachrüsten. Vorhanden sind die Doppelscheinwerfer mit den Motoren auf den inneren Blechrahmen. Der Einstelldrehschalter ist auch vorhanden. Was mir fehlt sind Infos zu den Steckern/Kabelbaum. Wie ist die Bezeichnung der nötigen Stecker und wer kann die liefern? Gibt es z.B. von JST solche? Und wo und wie ist die Verbindung zur ZE? Oder liegt der Kabelbaum schon im Fahrzeug (wie die für den Allrad Zuschaltung ja auch schon vorhanden ist).
Und wenn jemand davon etwas noch liegen hat und verkaufen möchte wäre ich nicht abgeneigt.
Gruß
Jürgen