Leuchtweitenregulierung

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16_PMS
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Re: Leuchtweitenregulierung

Beitrag von 16_PMS »

3t3 hat geschrieben: Di 15. Sep 2020, 06:33 Halb-OT: Privat/Fa. steht fuer Privat/Familien oder fuer Privat/Firma? Bei allem Verstaendnis fuer Aküs in SMSen und dem ganzen SoMed-Kram, hier im SF koennen wir das gerne minimieren.

Gruss & Danke,
Axel
Hallo Axel,

das stimmt teilweise aber Privat/ Fa.(irma) sollte bedeuten nicht Behörden, Bundeswehr, Heer usw. (und so weiter :mrgreen: ).
Für mich ist es schwer die Abkürzungen aus einem Fahrzeugbrief zu entziffern und deshalb geht heute mein Weg nach der Arbeit erst mal wieder zum Graukittel und er darf mir das vorlesen bzw. (beziehungsweise) darf er mir erklären ob der Syncro die LWR (Leuchtweitenregulierung) haben muss (laut Gesetzt ja), oder ich eine Ausnameregelung bekomme, wie es aus einem Schreiben (muss ich noch ausdrucken) von VW hervorgeht.
Aber ist ja nicht mein Einziges Anliegen beim 3 Buchstaben Verein, es geht um eine Anhängerlasterhöhung am T3 (2WD), aber anderes Theme/Topic.

VG
Tom
"Benzin genüsslich abfackeln"
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16_PMS
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Re: Leuchtweitenregulierung

Beitrag von 16_PMS »

matzmann hat geschrieben: Di 15. Sep 2020, 06:36 Es gab eine Übergangszeit von ca. 1 Jahr wo die Busse keine LWR hatten obwohl sie mussten. Da steht dann aber in den Papieren „Ausricht.d. Abblendl.Buend.enstspr.nicht.Richtl...“Die LWR kam dann erst Ende 1990. Wenn das ein älteres Fahrzeug ist das „zu spät“ zugelassen wurde muß der Text drinstehen.
Und genau das Vermisse ich im (alt) Brief, aber vielleicht kann ich die restlichen Abkürzungen nicht lesen... :kp
Gruß
Tom
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matzmann
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Re: Leuchtweitenregulierung

Beitrag von matzmann »

Hast du den ersten Original Brief oder ist das Fahrzeug vielleicht ausgenullt? Wenn der Text nicht drin steht mußt du eine haben, Ausnahmen gibt es nur für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ausserhalb Deutschlands und die hätte dann beim Import schon gegeben werden müssen. Für die Anhängelasterhöhung gibts ja Freigaben von VW.
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16_PMS
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Re: Leuchtweitenregulierung

Beitrag von 16_PMS »

matzmann hat geschrieben: Di 15. Sep 2020, 08:00 Hast du den ersten Original Brief oder ist das Fahrzeug vielleicht ausgenullt? Wenn der Text nicht drin steht mußt du eine haben, Ausnahmen gibt es nur für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ausserhalb Deutschlands und die hätte dann beim Import schon gegeben werden müssen. Für die Anhängelasterhöhung gibts ja Freigaben von VW.
Ist der Deutsche 1.Brief und beim gestrigen Termin beim TÜV konnte der nette Graukittel selbst nix finden was im Brief auf eine LWR hinweist.
"...aber...Computer sagt....1.1.1990 Stichtag !"
"...ob die Ausnahmeregelung von VW noch gilt ist nicht sicher..."
Also wieder zurück zum Ursprung und selbst Daten und Fakten besorgen und dann 2021 bei der (hoffentlich) Vorführung und H Abnahme,
das dann vorlegen, oder eben auf eine LWR umbauen und das ganze Ja/Nein/Aber hat ein Ende!

Oftopic
AHK beim 2WD wird am Do. auf 2,0t hochgelastet !

Gruß
Tom
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maalik
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Re: Leuchtweitenregulierung

Beitrag von maalik »

VW hatte ja für MJ 1990 eine Sondergenehmigung, dass diese keine LWR brauchten. Weiß aber nicht, ob das nur für Hannover gültig war (da Modellauslauf dort) oder auch für Graz.
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Re: Leuchtweitenregulierung

Beitrag von matzmann »

maalik hat geschrieben: Mi 16. Sep 2020, 14:27 VW hatte ja für MJ 1990 eine Sondergenehmigung, dass diese keine LWR brauchten. Weiß aber nicht, ob das nur für Hannover gültig war (da Modellauslauf dort) oder auch für Graz.
Genau das steht hier ja so. Mein 16er von Juni 90 hat den Text noch drin, bei 91 (also ab 10/90) muß eine LWR sein. Der Topic Eröffner hat EZ 91 und den Text nicht drin also muß er haben (Es sei denn das Auto ist von 89 und erst 91 zugelassen, was wenig wahrscheinlich, aber nicht unmöglich ist, dann wurde bei Erstzulassung vor 30 Jahren geschlafen und 30 Jahre haben da nur blinde Prüfer draufgeschaut)
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Atlantik90
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Re: Leuchtweitenregulierung

Beitrag von Atlantik90 »

Die elektrische Leuchtweitenregelung wurde im T3 von VW ab Dez. 1990 eingebaut (siehe dazu auch Schaltplan Nr.98 der originalen VW-Schaltpläne). Die generelle Ausnahme für Fahrzeuge mit bestehender ABE ohne Leuchtweitenregelung gefertigt im Jahr 1990 lief zum 1.1.1991 ab.
Nachdem Tom keine weiteren genauen Daten zum Fahrzeug angibt, ist das nur eine Diskussion im "luftleeren Raum".

Über gewisse Eigenheiten bezüglich Leuchtweitenregelung stolpern übrigens manche Prüfer auch in anderen Fällen, denn ein Fahrzeug mit z.B. Niveauregelung an der Hinterachse braucht auch keine und die damals meist üblichen Handverstellungen fehlte da eben früher. Ich habe da in der Vergangenheit eigene Erfahrungen mit einem 1993 BMW e30-Touring.
Zuletzt geändert von Atlantik90 am Do 17. Sep 2020, 12:22, insgesamt 1-mal geändert.
Ich wünsche allen gute und störungsfreie Fahrt mit dem T3-Syncro.
Joachim
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Re: Leuchtweitenregulierung

Beitrag von maalik »

Joachim, weißt du ob die Ausnahme nur für Hannover gültig war oder auch für Graz?
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Atlantik90
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Re: Leuchtweitenregulierung

Beitrag von Atlantik90 »

ABE-Inhaber für Deutschland war auch für die Grazer Produktion VW-Deutschland.
Ich wünsche allen gute und störungsfreie Fahrt mit dem T3-Syncro.
Joachim
matzmann
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Re: Leuchtweitenregulierung

Beitrag von matzmann »

Das aus dem Teilekatalog abzuleiten ist gefährlich. Ich habe gerade erst den Fall bei einen Baujahr 90 oder 91 Golf gehabt. Der braucht definitiv eine und im Teilekatalog steht scheinbar nichts drin (ohne das jetzt überprüft zu haben). Dadurch verleitet hat ein kompetenter Prüfer dem Besitzer erzählt er brauch keine, wovon sich dieser nicht mehr abbringen ließ.

Und nochmal: Ohne Text und ab 90 = LWR Pflicht
Und nochmal: Mein 16er ist 6/90, aus Graz und hat die Ausnahme.
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