OK. Also verstehe ich das richtig: Solange nichts im Schein steht, gilt, was hinten auf dem Blechschild (wie heißt das? Typenschild?) der AHK steht?PMS hat geschrieben: ↑Mo 12. Jul 2021, 21:13 Richtig...ich hatte auch nichts an Stützlast eingetragen, wollte aber beim 2WD auf 2t hochlasten und da ging der Weg nur über den Graukittel und Gutachten VW und dabei hat der XXXXX die Stützlast nachgetragen.
Also wenn nicht auf 2500t hochlasten möchtest würde ich es so lassen
Das wäre ja gut.
ZG sind bei mir 2770kg, ich glaube da muss ich nicht mehr ran. Waren mal 2,8t, dann LKW Zulassung (vom Vorbesitzer) und als ich die Sitzplätze für den Nachwuchs brauchte wieder PKW und dann wurden es aus irgend welchen Gründen eben 2770kg.
Grüße und danke,
Christian
Edit: Zitat hat erst nicht gepasst.