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Re: Leuchtweitenregulierung

Verfasst: Do 17. Sep 2020, 21:43
von T3TDSyncro
Mein Syncro ist Anfang Dezember 91 gebaut worden , hat keine LWR und auch keinen Text diesbezüglich.
Das Datenblatt von VW sagt dazu aber auch nix. Dann hab ich wohl beim §21 Glück gehabt. :gr

Re: Leuchtweitenregulierung

Verfasst: Do 17. Sep 2020, 21:46
von matzmann
Eher Pech, 21 spricht für einen Reimport, dann hätte es problemlos eine Ausnahme gegeben, wenn die LWR fehlt. So ist jetzt jede Hauptuntersuchung ein Glücksspiel. Hier geht es aber um Fahrzeuge mit Erstzulassung in Deutschland.

Re: Leuchtweitenregulierung

Verfasst: Do 17. Sep 2020, 22:57
von Atlantik90
Eve,
nachdem dein Syncro ein ex-Östereichisches Bundesheer ist, hast du die auch nicht, denn die Leuchtweitenregelung ist/war damals eine EU-Vorschrift und Österreich war damals noch nicht in der EU (Beitritt 1.1.1995). Bei deiner Zulassung in Deutschland hat das halt jemand übersehen und keine Ausnahmegenehmigung erstellt.

Re: Leuchtweitenregulierung

Verfasst: Fr 18. Sep 2020, 20:35
von T3TDSyncro
matzmann hat geschrieben: Do 17. Sep 2020, 21:46 Eher Pech, 21 spricht für einen Reimport, dann hätte es problemlos eine Ausnahme gegeben, wenn die LWR fehlt. So ist jetzt jede Hauptuntersuchung ein Glücksspiel. Hier geht es aber um Fahrzeuge mit Erstzulassung in Deutschland.
Ich fahre Anfang Oktober das zweite Mal zur HU. Ist auch diesmal sicher oeM. Da braucht‘s keine Beziehungen dazu... :hehe

Re: Leuchtweitenregulierung

Verfasst: Fr 18. Sep 2020, 21:22
von 16_PMS
Atlantik90 hat geschrieben: Do 17. Sep 2020, 12:09 Die elektrische Leuchtweitenregelung wurde im T3 von VW ab Dez. 1990 eingebaut (siehe dazu auch Schaltplan Nr.98 der originalen VW-Schaltpläne). Die generelle Ausnahme für Fahrzeuge mit bestehender ABE ohne Leuchtweitenregelung gefertigt im Jahr 1990 lief zum 1.1.1991 ab.
Nachdem Tom keine weiteren genauen Daten zum Fahrzeug angibt, ist das nur eine Diskussion im "luftleeren Raum".

Über gewisse Eigenheiten bezüglich Leuchtweitenregelung stolpern übrigens manche Prüfer auch in anderen Fällen, denn ein Fahrzeug mit z.B. Niveauregelung an der Hinterachse braucht auch keine und die damals meist üblichen Handverstellungen fehlte da eben früher. Ich habe da in der Vergangenheit eigene Erfahrungen mit einem 1993 BMW e30-Touring.
Am 4.4.91 wurde der 16" in Dt. Erstzulassung.
Wann die Herstellung in Graz war weiß ich nicht,da ich noch nicht so tief in der Materie drin stecke.
Aber wenn nichts im Original Fahrzeugbrief von einer LWR vermerkt ist,dann ist es wohl Pflicht wie ich hier gelesen habe,oder habe ich das falsch verstanden?
Es ist wohl besser eine LWR zu haben als keine bei dem Bj.So sehe ich es.
Gruß
Tom

Re: Leuchtweitenregulierung

Verfasst: Fr 18. Sep 2020, 21:23
von 16_PMS
16_PMS hat geschrieben: Fr 18. Sep 2020, 21:22
Atlantik90 hat geschrieben: Do 17. Sep 2020, 12:09 Die elektrische Leuchtweitenregelung wurde im T3 von VW ab Dez. 1990 eingebaut (siehe dazu auch Schaltplan Nr.98 der originalen VW-Schaltpläne). Die generelle Ausnahme für Fahrzeuge mit bestehender ABE ohne Leuchtweitenregelung gefertigt im Jahr 1990 lief zum 1.1.1991 ab.
Nachdem Tom keine weiteren genauen Daten zum Fahrzeug angibt, ist das nur eine Diskussion im "luftleeren Raum".

Über gewisse Eigenheiten bezüglich Leuchtweitenregelung stolpern übrigens manche Prüfer auch in anderen Fällen, denn ein Fahrzeug mit z.B. Niveauregelung an der Hinterachse braucht auch keine und die damals meist üblichen Handverstellungen fehlte da eben früher. Ich habe da in der Vergangenheit eigene Erfahrungen mit einem 1993 BMW e30-Touring.
Am 4.4.91 wurde der 16" in Dt. Erst Zugelassen.
Wann die Herstellung in Graz war weiß ich nicht,da ich noch nicht so tief in der Materie drin stecke.
Aber wenn nichts im Original Fahrzeugbrief von einer LWR vermerkt ist,dann ist es wohl Pflicht wie ich hier gelesen habe,oder habe ich das falsch verstanden?
Es ist wohl besser eine LWR zu haben als keine bei dem Bj.So sehe ich es.
Gruß
Tom