AHK mit 75kg Stützlast auch mit 100kg nutzbar?

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maalik
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AHK mit 75kg Stützlast auch mit 100kg nutzbar?

Beitrag von maalik »

Hallo zusammen,

es gibt bei den Syncro AHK ja Versionen mit 75 kg als auch 100 kg Stützlast (ausgewiesen auf dem Tyschild).
Die ABE als auch Typ-Nr. ist jedoch bei beiden Versionen gleich. Ein Schreiben von Westfalia weist dieser AHK ja 100 kg Stützlast aus:
http://www.t3-pedia.de/images/3/38/West ... o-1991.pdf

Darf man also auch die AHK mit 75 kg Stützlast mit 100 kg belasten? Falls ja, ist das "einfach so" gültig, oder muss man da erst mit dem TÜV was absprechen?

Liebe Grüße
Felix
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Atlantik90
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Re: AHK mit 75kg Stützlast auch mit 100kg nutzbar?

Beitrag von Atlantik90 »

Du darfst deine Kupplungskugel mit Halterung nicht höher belasten als auf dem Typenschild angegeben. Wenn bei dir keine 100 kg stehen, dann geht nichts, außer du kannst von Westfalia ein neues Typenschild mit den 100 kg bekommen.
Schau dazu auch mal in deine Bedienungsanleitung zum Fahrzeug. Es gelten nämlich prinzipiell immer die Angaben des Fahrzeugherstellers, wenn nicht über eine Einzelabnahme anderes in deinen Papieren steht. Und je nach Baujahr (frühe Syncro) gibt es da auch keine höhere Stützlast als 75 kg beim Syncro.
Ich wünsche allen gute und störungsfreie Fahrt mit dem T3-Syncro.
Joachim
maalik
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Re: AHK mit 75kg Stützlast auch mit 100kg nutzbar?

Beitrag von maalik »

Hey Joachim,

danke für die Antwort.
wenn nicht über eine Einzelabnahme anderes in deinen Papieren steht
In dem Falle geht es sogar genau darum, dass die AHK nachträglich in den Papieren eingetragen werden soll. Aber sofern das Typenschild hier die 75 kg ausweist, scheint das wohl nicht umsetzbar, oder?
je nach Baujahr (frühe Syncro) gibt es da auch keine höhere Stützlast als 75 kg
Was ist denn hierfür der Grund? Gab es hier Änderungen an der Karosserie? Bis zu welchem Baujahr genau war das denn?

Liebe Grüße
Felix
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Atlantik90
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Re: AHK mit 75kg Stützlast auch mit 100kg nutzbar?

Beitrag von Atlantik90 »

maalik hat geschrieben: Mi 1. Jan 2020, 23:49 ...
je nach Baujahr (frühe Syncro) gibt es da auch keine höhere Stützlast als 75 kg
Was ist denn hierfür der Grund? Gab es hier Änderungen an der Karosserie? Bis zu welchem Baujahr genau war das denn?

Liebe Grüße
Felix
Felix, da wirst du VW und ggf. Westfalia fragen müssen. Laut der Rechtssituation gab/gibt der Fahrzeughersteller die Grenzen innerhalb des Rahmens der Zulassungsvorschriften vor.
Und die Baujahresgrenzen kann ich aus meinen gesammelten Unterlagen auch nicht erkennen. Und selbst 2002 gab VW zu den KmH nur Unterlagen mit 75 kg Stützlast beim Syncro heraus: "Teilegutachten 1871-I/02" betreffend Anhängelasterhöhung. Das steht dann auch im Widerspruch zu Angaben in Betriebsanleitungen von etwa 1989.
Ich wünsche allen gute und störungsfreie Fahrt mit dem T3-Syncro.
Joachim
maalik
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Re: AHK mit 75kg Stützlast auch mit 100kg nutzbar?

Beitrag von maalik »

Alles klar, sieht wohl etwas durcheinander aus, was da damals fabriziert wurde :D
Ich werde dann einfach mal mit dem aaS sprechen, was der dazu sagt, wenn das für ihn kein Problem ist, kann man es ja evtl. in den Papieren vermerken.
Ich danke für die Ausführung!
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insche
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Re: AHK mit 75kg Stützlast auch mit 100kg nutzbar?

Beitrag von insche »

Hallo Maalik,
bin ebenfalls gerade dabei die Anhängerkupplung auflasten zu lassen.
Nach ein wenig "rumtelefonieren" folgender Stand:
75 und 100 kg Kupplungen haben die identische Prüfnummer...321 223 der D-Wert ist dann entscheidend!
von Westfalia gibt es ein Formular das die KFZ Werkstatt deines Vertrauens ausfüllen muß >
https://www.westfalia-automotive.com/fi ... de_V05.pdf
Mit diesem bekommt die Werkstatt einen neuen 100kg Stützlast Aufkleber. Die Abwicklung über eine Werkstatt begründet sich wohl hauptsächlich mit der unzureichenden Zahlungsmoral der privaten Kunden :-(.
Von VW habe ich eine DINA4 Seite als Auszug der technischen Beschreibung VW T3 bekommen. Als Begründung beim TÜV sollte aber auch die Tatsache gelten das alle neu angebotenen Anhängerkupplungen 100kg Stützlast haben. Unabhängig von BJ und Ausstattung.
Wenn der Aufkleber da ist, den alten, vernieteten abbohren und den neuen draufkleben (Vorsicht geht nur 1x). Fertig. Dann ab zum TÜV und zur Zulassungstelle.
Melde mich noch mal wenn es geklappt hat. Der Bus macht gerade Winterschlaf.

Gruß

Jörg
maalik
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Re: AHK mit 75kg Stützlast auch mit 100kg nutzbar?

Beitrag von maalik »

Hey Jörg,

das klingt ja schonmal zuversichtlich. Von meinem TÜV bekomme ich partout keine Antwort. Telefonisch sagen die mir "Mail an xyz" aber von xyz kommt keine Antwort.
Warte gespannt auf Antwort.

Liebe Grüße
Felix
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16_PMS
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Re: AHK mit 75kg Stützlast auch mit 100kg nutzbar?

Beitrag von 16_PMS »

insche hat geschrieben: Mi 11. Mär 2020, 20:30 Hallo Maalik,
bin ebenfalls gerade dabei die Anhängerkupplung auflasten zu lassen.
Nach ein wenig "rumtelefonieren" folgender Stand:
75 und 100 kg Kupplungen haben die identische Prüfnummer...321 223 der D-Wert ist dann entscheidend!
von Westfalia gibt es ein Formular das die KFZ Werkstatt deines Vertrauens ausfüllen muß >
https://www.westfalia-automotive.com/fi ... de_V05.pdf
Mit diesem bekommt die Werkstatt einen neuen 100kg Stützlast Aufkleber. Die Abwicklung über eine Werkstatt begründet sich wohl hauptsächlich mit der unzureichenden Zahlungsmoral der privaten Kunden :-(.
Von VW habe ich eine DINA4 Seite als Auszug der technischen Beschreibung VW T3 bekommen. Als Begründung beim TÜV sollte aber auch die Tatsache gelten das alle neu angebotenen Anhängerkupplungen 100kg Stützlast haben. Unabhängig von BJ und Ausstattung.
Wenn der Aufkleber da ist, den alten, vernieteten abbohren und den neuen draufkleben (Vorsicht geht nur 1x). Fertig. Dann ab zum TÜV und zur Zulassungstelle.
Melde mich noch mal wenn es geklappt hat. Der Bus macht gerade Winterschlaf.

Gruß

Jörg
Hi Jörg,
was ist aus der Sache geworden?
Ich kann bis jetzt nur die Aussage vom Joachim bestätigen.Leider.
Gruß
Tom
"Benzin genüsslich abfackeln"
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