Ja das ist doch dann ok, da das Fahrzeug in der Urausstattung mit 16" auch schon dafür den passenden Tachoantrieb hatte. Beim 4WD mit 14"Bereifung ist werksmäßig ein anderer Tachoantrieb verbaut. So habe ich das bisher verstanden. Ein Hin- und Herwechseln zw. 14 zu 16" sollte ohne Tachoangleichung gar nicht erfolgen.Hargesheimer hat geschrieben:Danke für die Info, hört sich easy an.
Hab ich aber auch schon anders erlebt. Bei Umrüstung von 195x16 auf 205x16 wollte der TÜV in Reutlingen eine Tachoprüfung, der TÜV in Münsingen hat nur in eine Liste geschaut und dann eingetragen..
Hargesheimer hat geschrieben:Bei einem originalen 16er bei dem die Erstbereifung 195x16 war.reidiekl hat geschrieben:Hallo Ralf,
war das bei einem werksmäßigen 16" Syncro oder bei einem 14"-er?
Viel Erfolg weiter.
Ralf
Ob das jeder TÜV-Mann so sieht oder aus den Unterlagen so versteht sei mal dahingestellt.
Nicht umsonst hat VW wohl deshalb im Teilekatalog entsprechende Übersetzungsritzel auch bei gleichen Getriebe-Kennungen gelistet.
Ich bin da auch nicht der Spezialist, ich versuche es nur richtig zu verstehen, was aber nicht einfach ist .