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Re: Schrauberwochenende in RD 2018

Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 22:18
von Atlantik90
Das Papier vom AKE ist eine Arbeitsanweisung entsprechend des letzten Absatzes des Vorwortes der „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO“ wie im VkBl. 2011 S. 257 bekannt gemacht mit dem dort auch genannten Anforderungskataloges für die Begutachtung eines Fahrzeugs zur Einstufung als Oldtimer gemäß § 23 StVZO. (Anmerkung VkBl = Verkehrsblatt - Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland)

Belustigend ist, der folgende Satz (Zitat): "Sie ist eine interne Weisung der technischen Leitungen und darf nicht an Dritte weitergegeben werden."

Weniger belustigend sondern in meinen Augen ein Armutszeugnis ist, dass die Arbeitsanweisung in keiner Weise auf den auch nicht zeitgenössischen behindertengerechten Umbau eingeht, der in der Richtlinie eindeutig als zulässig genannt ist. Es wird z.B. eine Servolenkung für Baureihen in denen es keine gab, in der Anweisung eindeutig ausgeschlossen.

Re: Schrauberwochenende in RD 2018

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 07:07
von matzmann
Weniger belustigend ist das kaum ein Prüfingeneur diese Arbeitsanweisung zu kennen scheint. Auf den Behindertenumbau muß nicht eingegangen werden, der ist ja in der Richtlinie drin. Die ist bindend, die Arbeitsanweisung ist ja nur eine Erläuterung.