Fragen zu Motor Umbau für Belgien

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solosyncro
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Re: Fragen zu Motor Umbau für Belgien

Beitrag von solosyncro »

Was willst du damit sagen? Ich beziehe mich auf das oben präsentierte Problem. Also umbauen, alles eintragen lassen und dann in ein anderes Land innerhalb der EU ziehen und das Fahrzeug als Umzugsgut mitnehmen. Sämtliche eingetragenen Umbauten werden dann automatisch in den neuen Fahrzeugschein übernommen.
Christian


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Atlantik90
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Re: Fragen zu Motor Umbau für Belgien

Beitrag von Atlantik90 »

Wer auf Umzugsgut spekuliert, sollte erst mal die Bedingungen genau studieren. Als Umzuggut können dann auch Fahrzeuge, die normal nicht zulassungfähig im Zielland wären, zugelassen werden nach ggf. erforderlichen Anpassungen.
Typisches Beispiel dafür wäre im T3-Bereich z.B. ein T3 aus Südafrika mit 5-Zylindermotor trotz Nichterfüllung der Abgasnormen des Ziellandes zum Zeitpunkt der Erstzulasung nach Umbau der Scheinwerfer von Links- auf Rechtsverkehr.

Fahrzeuge mit COC und EU-Betriebserlaubnis sind problemfrei, wenn man mal von Fahrzeugen von der Insel absieht.

Andererseits muss man ohne "Umzugsgut" auch noch die Regelungen für den freien Warenverkehr in der EU betrachten.
Ich wünsche allen gute und störungsfreie Fahrt mit dem T3-Syncro.
Joachim
matzmann
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Re: Fragen zu Motor Umbau für Belgien

Beitrag von matzmann »

solosyncro hat geschrieben: Mo 3. Jan 2022, 18:34 Was willst du damit sagen? Ich beziehe mich auf das oben präsentierte Problem. Also umbauen, alles eintragen lassen und dann in ein anderes Land innerhalb der EU ziehen und das Fahrzeug als Umzugsgut mitnehmen. Sämtliche eingetragenen Umbauten werden dann automatisch in den neuen Fahrzeugschein übernommen.
Da gibt es kein Anrecht darauf das die Eintragungen einfach so übernommen werden. Das wird im Netz immer mal gerne behauptet, stimmt aber nicht. Im EU-Recht steht das das Land in den das Fahrzeug gebracht wird eine eigene nationale Genehmigung fordern kann wenn das Fahrzeug vorher eine nationale Genehmigung im Ursprungsland hatte. Ein umgebauter T3 hat immer nur eine nationale Genehmigung in dem Land wo er umgebaut wurde, wenn es denn überhaupt abgenommen wurde, was in anderen Ländern ja gerne vergessen wird weils keiner Kontrolliert (Als GB noch in der EU war war das dort Gang und Gebe, eigentlich müssen dort Umbauten ab einem gewissen Grad abgenommen werden, da aber die Werkstätten bei der PTI nur Licht und Bremsen kontrollieren hat es einfach kaum einer gemacht. Anspruch auf Zulassung hast du nur wenn ein Umbau selber eine EG-Typgenehmigung hat, zB. aktuelle Kastenwagenumbauten auf Wohnmobil beim Reisemobilhersteller oder Kleinserien mit EG Kleinseriengenehmigung wie der Lada Niva Bronto.
solosyncro
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Re: Fragen zu Motor Umbau für Belgien

Beitrag von solosyncro »

@ Joachim: ich beziehe mich nur auf Umzüge innerhalb der EU

@Matzmann: hab das selber alles schon hinter mir, ist nicht nur theoretisches Wissen.
Christian


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matzmann
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Re: Fragen zu Motor Umbau für Belgien

Beitrag von matzmann »

solosyncro hat geschrieben: Mi 12. Jan 2022, 10:58 @ Joachim: ich beziehe mich nur auf Umzüge innerhalb der EU

@Matzmann: hab das selber alles schon hinter mir, ist nicht nur theoretisches Wissen.
Das es funktionieren kann steht ja auch nicht zur Debatte, aber es muß nicht und es gibt auch keinen Rechtsanspruch darauf.

„ Bei einem bereits in einem anderen Mitgliedstaat genehmigten und zugelassenen Kfz ist zunächst die Übereinstimmung der technischen Merkmale mit den technischen Vorschriften des Bestimmungs-Mitgliedstaats zu prüfen. Dabei sind aber nicht die aktuell geltenden Vorschriften heranzuziehen, sondern die Vorschriften, die im Bestimmungs-Mitgliedstaat zum Zeitpunkt der Genehmigung im Ursprungs-Mitgliedstaat gültig waren“

Wenn also in Deutschland der AAZ durch handauflegen eingetragen wird kann Belgien das akzeptieren muß aber nicht.
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Re: Fragen zu Motor Umbau für Belgien

Beitrag von solosyncro »

matzmann hat geschrieben: Mi 12. Jan 2022, 15:25 Das es funktionieren kann steht ja auch nicht zur Debatte, aber es muß nicht und es gibt auch keinen Rechtsanspruch darauf.
Doch das steht zur Debatte denn genau darum geht es. Denn dass niemand in ein anderes Land zieht, dort eine Vollabnahme etc. machen lässt, wieder zurückzieht, das Auto neu anmeldet etc. weil er "irgendwo im Internet gelesen hat dass das geht" kann man wohl voraussetzen. Hier geht es darum die Info bereitzustellen dass innerhalb des rechtlichen Terminus "Umzugsgut" viele Eintragungen innerhalb der EU möglich sind, die laut nationalen Gesetzen im jeweiligen Wohnland nicht durchführbar sind. Dass sollte man wissen, um dann im konkreten Fall bei den zuständigen Behörden nachzufragen.

Grüsse,
Christian


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matzmann
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Re: Fragen zu Motor Umbau für Belgien

Beitrag von matzmann »

solosyncro hat geschrieben: Mi 12. Jan 2022, 18:17
matzmann hat geschrieben: Mi 12. Jan 2022, 15:25 Das es funktionieren kann steht ja auch nicht zur Debatte, aber es muß nicht und es gibt auch keinen Rechtsanspruch darauf.
Doch das steht zur Debatte denn genau darum geht es. Denn dass niemand in ein anderes Land zieht, dort eine Vollabnahme etc. machen lässt, wieder zurückzieht, das Auto neu anmeldet etc. weil er "irgendwo im Internet gelesen hat dass das geht" kann man wohl voraussetzen. Hier geht es darum die Info bereitzustellen dass innerhalb des rechtlichen Terminus "Umzugsgut" viele Eintragungen innerhalb der EU möglich sind, die laut nationalen Gesetzen im jeweiligen Wohnland nicht durchführbar sind. Dass sollte man wissen, um dann im konkreten Fall bei den zuständigen Behörden nachzufragen.

Grüsse,
Das ist so aber auch nicht richtig.

Beispiel T3 Umbau auf V6 TDi. Der kriegt in Deutschland eine Abnahme. Dafür muß der Besitzer durch ganz Deutschland fahren bis er jemanden findet der das macht. Warum? Klar wissen wir alle es gibt kein Abgasgutachten und auf eine Rennstrecke zu gehen für richtige Fahrversuche ist zu teuer. Jetzt kann es sein das er das Fahrzeug mit nach Belgien nimmt. Nun kann es sein das Belgien irgendwo geschrieben hat „Alles was aus Deutschland kommt lassen wir zu“ kann sein muß aber nicht.

In der EU Gesetzgebung steht nun der Warenverkehr soll erleichtert werden also musst du Belgien das Auto zulassen wenn von keiner Gefährdung oder Umweltgefährdung auszugehen ist. Dafür darfst du das Auto nach deinen Vorschriften prüfen. Also Abgas, Geräusch Bremse und was es da noch so alles gibt. Nun steht da aber auch Belgien darf nichts zusätzliches prüfen was in Deutschland schon geprüft wurde. Und da liegt die Krux, dafür muß der Besitzer aus Deutschland alle Prüfzeugnisse vorlegen (Bremsengutachten, Abgasgutachten, Geräuschgutachten) also nicht nur den Zettel wo draufsteht V6 Motor eingetragen. Diese Gutachten bekommst du aber nicht weil der kompetente Prüfer den man mühsam gesucht hat das ja leider nur durch Handauflegen eingetragen hat.

Wenn nun Belgien alles teuer geprüft hat, dann muß entschieden werden ob z.B. ein Geräusch was 10dB über dem belgischen Grenzwert liegt für eine Gefährdung sorgt oder ob das im Sinne der EU noch gerade OK ist. Allerdings könnte auch jemand darüber stolpern das die Zulassung in Deutschland auch schon nicht korrekt war und dann ist das alles sowieso hinfällig.
Bedeutet ein EU-Land kann sagen deutsche Zettel finde ich voll cool, muß aber nicht.

Den Terminus Umzugsgut gibt es übrigens nur national in Deutschland bei Fahrzeugen die nach Deutschland kommen, das oben gilt auch für ein Fahrzeug das innerhalb der EU verkauft wird ohne das der Besitzer mitkommt.


Verständlich ausgedrückt? Ich glaube so bring ich das in meiner nächsten Schulung auch rüber.
matzmann
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Re: Fragen zu Motor Umbau für Belgien

Beitrag von matzmann »

Quelle der Umsetzung für Deutschland ist übrigens die 108 Sitzung des Bund-Länder-Fachausschusses Fahrzeug vom 28/29.04.2015. Kann man sich mit etwas Mühe besorgen.
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