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Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verfasst: Mo 18. Mär 2019, 16:27
von Bernd68
Moin,

und jetzt muss jeder einzeln Einspruch einlegen und jeder Fall und individuell bearbeitet werden. Weil jede T3 Doka auch individuell ist!
Bekommt der Zoll es nicht gebacken das ins System einzupflegen das eine T3 Doka als LKW läuft?

Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Bisher hab ich noch nichts bekommen - zum Glück. Im September bekomme ich für die Doka das H-Kennzeichen.

Gruß Bernd

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verfasst: Mo 18. Mär 2019, 17:22
von WackyDoka
Bernd68 hat geschrieben:..... Im September bekomme ich für die Doka das H-Kennzeichen. Gruß Bernd
Moin Bernd,
ich bin mir nicht sicher, ob Dich ein LKW H-Kennzeichen mit Nutzlastbesteuerung vor der Umstufung in einen PKW mit Abgasbesteuerung und schlechtester Schadstoffklasse schützen wird....
Der Zoll wollte, dass ich meine Doka auf der Zulassungsstelle in Bezug auf die Anzahl Sitze "bereinigen" lasse - soll heißen, dass die vorhandenen 5 Sitzplätze fest eingetragen werden, und nicht so vermerkt sind, wie im Schein bei uns allen beschrieben.
Dies hat die Zulassungsstelle abgelehnt, da das Fahrzeug zulassungsrechtlich damals als LKW typisiert so typisiert worden ist.

:-bla Zulassungsrecht und Steuerrecht haben nichts miteinander zu tun. :-bla - so die Aussage auf der Zulassungsstelle des Kreises RD.

Du wirst also ggf. auch durch individuelle Feststellung des Zolls bei einer Fahrzeugvermessung nachweisen (lassen) müssen, dass der Anteil der Ladefläche >50% ggü. der Summe der Lade- und Personenbeförderungsfläche ist.

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verfasst: Mo 18. Mär 2019, 17:31
von Bernd68
..aber für das H-Kennzeichen ist die Steuer einheitlich 191 Euro egal was da für ein Motor werkelt

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verfasst: Di 19. Mär 2019, 07:11
von Syncro0_1
...und als LKW zahle ich 148 Euro im Jahr.
Egal was für ein Motor hinten werkelt.

Das H-Kennzeichen rechnet sich also für mich nicht.

Gruß
Thomas

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verfasst: Di 19. Mär 2019, 07:31
von Jumpy
Syncro0_1 hat geschrieben:...und als LKW zahle ich 148 Euro im Jahr.
Egal was für ein Motor hinten werkelt.

Das H-Kennzeichen rechnet sich also für mich nicht.

Gruß
Thomas
wenn du einen Motor ohne Schadstoffklasse fährst und der Autowagen dann plötzlich ein Pkw ist,
rechnet sich das H-Kennzeichen schon.

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verfasst: Di 19. Mär 2019, 08:28
von Ralle
Syncro0_1 hat geschrieben:...und als LKW zahle ich 148 Euro im Jahr.
Egal was für ein Motor hinten werkelt.

Das H-Kennzeichen rechnet sich also für mich nicht.

Gruß
Thomas
... in Summe kann es sich doch rechnen, da eine Oldtimerversicherung i.d. R. einiges günstiger ist und die bekommst Du nur mit H-Kennzeichen und Gutachten.

Soll heißen:

Oldtimerversicherung + 191,- € Steuern < LKW-Versicherung + 148,- € Steuern.

Gruß Ralph

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verfasst: Di 19. Mär 2019, 11:42
von Alexander
Moin,
wenn ich von Doka LKW auf Doka LKW Oldtimer wechsel werde ich ~50,-/Jahr sparen, trotz höherem Steuersatz.
Und zusätzlich gibt es ja noch die freie Fahrt in der Umweltzone.
Man muß sich das halt immer mal durchrechnen und das Gesamtpaket bewerten.

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verfasst: Di 19. Mär 2019, 13:35
von Nachty
Hallo,
also Ich habe am Freitag mit einem DEKRA Prüfer gesprochen und der meinte das jetzt alle Fahrzeuge mit 5 Sitzen nach und nach die PKW Steuer berechnet bekommen.
Mehr als 3 Sitze heist für den Zoll das Fahrzeug dient zur Personenbeförderung und nicht zum Transport.
Ich habe eine T4 Doka gekauft und die hat eine 2,60m ladefläche drauf,was lang genug ist und er meinte, LKW bekommst von mir, aber steuer wird PKW, da die Ladefäche nicht mehr interessiert, sondern die Sitzplätze.
Auch die ganzen Pickup Fahrer mit mehr als 3 Sitzen bekommen die Nächsten 2 Jahre probleme, da dann auch das schluploch geschlossen wird und die dan CO2 Besteuert werden.

mfg David

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verfasst: Do 28. Mär 2019, 15:32
von Ralle
Moin,

so, Teil 2: Widerspruch wurde abgelehnt.

ABER: Wenn ich möchte, darf ich zur Vermessung kommen
zwecks Feststellung des Verhältnisses Ladeflächen / Personenfläche.

Morgiger Termin wird es zeigen.

Am Telefon hieß es schon: "Oh, das kann knapp werden, wenn der Wagen eine 2. Sitzbank hat." :nö

Ja, 57 / 43. Wie knapp.

Ich berichte. :bumsfreunde

Gruß Ralph

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Verfasst: Fr 29. Mär 2019, 09:14
von jany
Bitte Update posten...hab die gleiche Kacke gerade am Start...