Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

öffentliches Forum für IG-Mitglieder und Nicht-IG-Mitglieder

Moderator: Mod-Team

Bernd68
Harter Kern
Beiträge: 327
Registriert: Di 9. Feb 2016, 20:20

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Beitrag von Bernd68 »

Moin,

und jetzt muss jeder einzeln Einspruch einlegen und jeder Fall und individuell bearbeitet werden. Weil jede T3 Doka auch individuell ist!
Bekommt der Zoll es nicht gebacken das ins System einzupflegen das eine T3 Doka als LKW läuft?

Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Bisher hab ich noch nichts bekommen - zum Glück. Im September bekomme ich für die Doka das H-Kennzeichen.

Gruß Bernd
Benutzeravatar
WackyDoka
Mitglied der IG-syncro 16"
Beiträge: 875
Registriert: So 6. Sep 2015, 11:57
Wohnort: GoiN Epizentrum

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Beitrag von WackyDoka »

Bernd68 hat geschrieben:..... Im September bekomme ich für die Doka das H-Kennzeichen. Gruß Bernd
Moin Bernd,
ich bin mir nicht sicher, ob Dich ein LKW H-Kennzeichen mit Nutzlastbesteuerung vor der Umstufung in einen PKW mit Abgasbesteuerung und schlechtester Schadstoffklasse schützen wird....
Der Zoll wollte, dass ich meine Doka auf der Zulassungsstelle in Bezug auf die Anzahl Sitze "bereinigen" lasse - soll heißen, dass die vorhandenen 5 Sitzplätze fest eingetragen werden, und nicht so vermerkt sind, wie im Schein bei uns allen beschrieben.
Dies hat die Zulassungsstelle abgelehnt, da das Fahrzeug zulassungsrechtlich damals als LKW typisiert so typisiert worden ist.

:-bla Zulassungsrecht und Steuerrecht haben nichts miteinander zu tun. :-bla - so die Aussage auf der Zulassungsstelle des Kreises RD.

Du wirst also ggf. auch durch individuelle Feststellung des Zolls bei einer Fahrzeugvermessung nachweisen (lassen) müssen, dass der Anteil der Ladefläche >50% ggü. der Summe der Lade- und Personenbeförderungsfläche ist.
Gruss, Thilo
Bernd68
Harter Kern
Beiträge: 327
Registriert: Di 9. Feb 2016, 20:20

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Beitrag von Bernd68 »

..aber für das H-Kennzeichen ist die Steuer einheitlich 191 Euro egal was da für ein Motor werkelt
Benutzeravatar
Syncro0_1
Mitglied der IG-syncro 16"
Beiträge: 38
Registriert: Do 24. Sep 2015, 22:07
Wohnort: Wolfsburg

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Beitrag von Syncro0_1 »

...und als LKW zahle ich 148 Euro im Jahr.
Egal was für ein Motor hinten werkelt.

Das H-Kennzeichen rechnet sich also für mich nicht.

Gruß
Thomas
Benutzeravatar
Jumpy
Mitglied der IG-syncro 16"
Beiträge: 1384
Registriert: Do 21. Mai 2015, 10:39
Wohnort: ganz oben im Norden

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Beitrag von Jumpy »

Syncro0_1 hat geschrieben:...und als LKW zahle ich 148 Euro im Jahr.
Egal was für ein Motor hinten werkelt.

Das H-Kennzeichen rechnet sich also für mich nicht.

Gruß
Thomas
wenn du einen Motor ohne Schadstoffklasse fährst und der Autowagen dann plötzlich ein Pkw ist,
rechnet sich das H-Kennzeichen schon.
Gruß Jumpy
Benutzeravatar
Ralle
Mitglied der IG-syncro 16"
Beiträge: 691
Registriert: Mi 3. Jun 2015, 09:19
Wohnort: GOIN-Land

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Beitrag von Ralle »

Syncro0_1 hat geschrieben:...und als LKW zahle ich 148 Euro im Jahr.
Egal was für ein Motor hinten werkelt.

Das H-Kennzeichen rechnet sich also für mich nicht.

Gruß
Thomas
... in Summe kann es sich doch rechnen, da eine Oldtimerversicherung i.d. R. einiges günstiger ist und die bekommst Du nur mit H-Kennzeichen und Gutachten.

Soll heißen:

Oldtimerversicherung + 191,- € Steuern < LKW-Versicherung + 148,- € Steuern.

Gruß Ralph
Benutzeravatar
Alexander
Mitglied der IG-syncro 16"
Beiträge: 1555
Registriert: Mo 8. Jun 2015, 23:04
Wohnort: Wuppertal

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Beitrag von Alexander »

Moin,
wenn ich von Doka LKW auf Doka LKW Oldtimer wechsel werde ich ~50,-/Jahr sparen, trotz höherem Steuersatz.
Und zusätzlich gibt es ja noch die freie Fahrt in der Umweltzone.
Man muß sich das halt immer mal durchrechnen und das Gesamtpaket bewerten.
Viele Grüße,
Alexander
Nachty
Newbie
Beiträge: 30
Registriert: So 13. Sep 2015, 08:08

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Beitrag von Nachty »

Hallo,
also Ich habe am Freitag mit einem DEKRA Prüfer gesprochen und der meinte das jetzt alle Fahrzeuge mit 5 Sitzen nach und nach die PKW Steuer berechnet bekommen.
Mehr als 3 Sitze heist für den Zoll das Fahrzeug dient zur Personenbeförderung und nicht zum Transport.
Ich habe eine T4 Doka gekauft und die hat eine 2,60m ladefläche drauf,was lang genug ist und er meinte, LKW bekommst von mir, aber steuer wird PKW, da die Ladefäche nicht mehr interessiert, sondern die Sitzplätze.
Auch die ganzen Pickup Fahrer mit mehr als 3 Sitzen bekommen die Nächsten 2 Jahre probleme, da dann auch das schluploch geschlossen wird und die dan CO2 Besteuert werden.

mfg David
Benutzeravatar
Ralle
Mitglied der IG-syncro 16"
Beiträge: 691
Registriert: Mi 3. Jun 2015, 09:19
Wohnort: GOIN-Land

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Beitrag von Ralle »

Moin,

so, Teil 2: Widerspruch wurde abgelehnt.

ABER: Wenn ich möchte, darf ich zur Vermessung kommen
zwecks Feststellung des Verhältnisses Ladeflächen / Personenfläche.

Morgiger Termin wird es zeigen.

Am Telefon hieß es schon: "Oh, das kann knapp werden, wenn der Wagen eine 2. Sitzbank hat." :nö

Ja, 57 / 43. Wie knapp.

Ich berichte. :bumsfreunde

Gruß Ralph
jany
Mitglied der IG-syncro 16"
Beiträge: 217
Registriert: Mo 1. Jun 2015, 15:33

Re: Der Zoll, die DOKA LKW Zulassung & der §18 Abs.12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Beitrag von jany »

Bitte Update posten...hab die gleiche Kacke gerade am Start...
Antworten